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Fahrschule Betz

Führerscheinklassen

Wir bilden aus in den folgenden Klassen aus

  • Klasse BF 17: begleitetes Fahren mit 17 Jahren; ein Jahr nur Fahrerlaubnis mit Begleiter ab 30 Jahren
  • Klasse B: Autoführerschein; ab 18 Jahren
  • Klasse B96: Pkw mit Anhänger in der Kombination von 3500 bis 4250 Kg
  • Klasse BE: Pkw mit Anhänger; bei vorhandenem oder parallel abgelegtem Führerschein der Klasse B; ab 18 Jahren

BF 17 (Autoführerschein)

Begleitender Fahrer:

  • Mindestalter 17 Jahre
  • eingeschlossene Klassen sind L (Traktor) und AM (Mokick). Diese dürfen ohne Begleitperson gefahren werden.
  • Begleiter muss mindestens 30 Jahre alt sein und weniger als 3 Punkte in Flensburg haben.
  • Der Führerschein ist nur in Deutschland und Österreich gültig.
  • Mit erreichen des 18. Geburtstags erhält der Fahrer am Amt den Führerschein Klasse B. Dieser ist dann international gültig.
  • Probezeit beträgt 2 Jahre. Sie verlängert sich bei Auffälligkeit um weitere 2 Jahre.
  • Führerschein für Pkw und leichte Lkw bis 3500 kg. Es dürfen nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer befördert werden.
  • Es dürfen Anhänger bis 750 kg mitgeführt werden. Ebenso Anhänger wenn das zulässige Gesamtgewicht aus Pkw und Anhänger 3500 kg nicht überschreitet.

Theorieausbildung:

  • 12 Grundstoffunterrichte (diese finden bei uns von Montag bis Freitag statt.
  • Jeder Schüler erhält einen Plan und kann sich die Theorie selbst zusammenstellen).
  • 2 klassenspezifische Unterrichte.

Praxisausbildung:

  • Stadtausbildung
  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten

Die Ausbildung kann mit 16 1/2 Jahren begonnen werden. Die Theorieprüfung kann 3 Monate, die praktische Prüfung kann 1 Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden. Die Führerscheinaushändigung erfolgt auf dem Amt am Geburtstag.

Klasse B (Autoführerschein)

  • Mindestalter 18 Jahre
  • eingeschlossene Klassen sind L (Traktor) und AM (Mokick).
  • Probezeit beträgt 2 Jahre. Sie verlängert sich bei Auffälligkeit um weitere 2 Jahre.
  • Führerschein für Pkw und leichte Lkw bis 3500 kg. Es dürfen nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer befördert werden.
  • Es dürfen Anhänger bis 750 kg mitgeführt werden. Ebenso Anhänger wenn das zulässige Gesamtgewicht aus Pkw und Anhänger 3500 kg nicht überschreitet.

Theorieausbildung:

  • 12 Grundstoffunterrichte (diese finden bei uns von Montag bis Freitag statt.
  • Jeder Schüler erhält einen Plan und kann sich die Theorie selbst zusammenstellen).
  • 2 klassenspezifische Unterrichte.

Praxisausbildung:

  • Stadtausbildung
  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten

Die Ausbildung kann mit 17 1/2 Jahren begonnen werden. Die Theorieprüfungkann 3 Monate, die praktische Prüfung kann 1 Monat vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden. Die Führerscheinaushändigung erfolgt auf dem Amt am Geburtstag.

Gültigkeit:

  • Gültigkeitsdauer des Führerscheins 15 Jahre
  • Gültigkeit der Fahrerlaubnis unbefristet

Klasse B96 (mittelschwere Anhänger)

  • Mindestalter 17 Jahre, beim Begleiteten Fahren 18 Jahre
  • Kombinationen aus Pkw oder leichte Lkw und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von zusammen nicht mehr als 4250 kg.
  • Nur theoretische und praktische Ausbildung ohne Prüfung!

Ausbildung:

  • 2,5 Stunden Theorie
  • 3,5 Stunden praktische Übungen
  • 1 Stunde fahren im Realverkehr

Klasse BE (Anhänger)

  • Mindestalter 17 Jahre, beim Begleiteten Fahren 18 Jahre
  • Kombination aus Pkw oder leichtem Lkw und Anhänger die in der Kombination mit den zulässigen Gesamtgewichten 3500 kg überschreiten. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers ist auf 3500 kg begrenzt.
  • keine Theorieausbildung und keine Theorieprüfung

Praxisausbildung:

  • Stadtausbildung
  • 3 Überlandfahrten
  • 1 Autobahnfahrt
  • 1 Nachtfahrt
  • Praxisprüfung

Gültigkeit:

  • Geltungsdauer des Führerscheins 15 Jahre
  • Geltungsdauer der Fahrerlaubnis unbegrenzt