Wir bilden aus in den folgenden Klassen aus:
Begleitendes Fahrer:
Mindestalter 17 Jahre
eingeschlossene Klassen sind L (Traktor) und AM (Mokick). Diese dürfen ohne Begleitperson gefahren werden.
Begleiter muss mindestens 30 Jahre alt sein und weniger als 3 Punkte in Flensburg haben.
Der Führerschein ist nur in Deutschland und Österreich gültig. Mit erreichen des 18. Geburtstags erhält der Fahrer am Amt den Führerschein Klasse B. Dieser ist dann international gültig.
Probezeit beträgt 2 Jahre. Sie verlängert sich bei Auffälligkeit um weitere 2 Jahre.
Führerschein für Pkw und leichte Lkw bis 3500 kg. Es dürfen nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer befördert werden. Es dürfen Anhänger bis 750 kg mitgeführt werden. Ebenso Anhänger wenn das zulässige Gesamtgewicht aus Pkw und Anhänger 3500 kg nicht überschreitet.
Theorieausbildung: 12 Grundstoffunterrichte (diese finden bei uns von Montag bis Freitag statt. Jeder Schüler erhält einen Plan und kann sich die Theorie selbst zusammenstellen). 2 klassenspezifische Unterrichte.
Praxisausbildung: Stadtausbildung
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
Die Ausbildung kann mit 16 1/2 Jahren begonnen werden. Die Theorieprüfung kann 3 Monate, die praktische Prüfung kann 1 Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden. Die Führerscheinaushändigung erfolgt auf dem Amt am Geburtstag.
Mindestalter 18 Jahre
eingeschlossene Klassen sind L (Traktor) und AM (Mokick).
Probezeit beträgt 2 Jahre. Sie verlängert sich bei Auffälligkeit um weitere 2 Jahre.
Führerschein für Pkw und leichte Lkw bis 3500 kg. Es dürfen nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer befördert werden. Es dürfen Anhänger bis 750 kg mitgeführt werden. Ebenso Anhänger wenn das zulässige Gesamtgewicht aus Pkw und Anhänger 3500 kg nicht überschreitet.
Theorieausbildung: 12 Grundstoffunterrichte (diese finden bei uns von Montag bis Freitag statt. Jeder Schüler erhält einen Plan und kann sich die Theorie selbst zusammenstellen). 2 klassenspezifische Unterrichte.
Praxisausbildung:Stadtausbildung
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
Die Ausbildung kann mit 17 1/2 Jahren begonnen werden. Die Theorieprüfungkann 3 Monate, die praktische Prüfung kann 1 Monat vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden. Die Führerscheinaushändigung erfolgt auf dem Amt am Geburtstag.
Gültigkeitsdauer des Führerscheins 15 Jahre
Gültigkeit der Fahrerlaubnis unbefristet
Mindestalter: 17 Jahre beim Begleiteten Fahren,
18 Jahre
Kombinationen aus Pkw oder leichte Lkw und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von zusammen nicht mehr als 4250 kg.
Nur theoretische und praktische Ausbildung ohne Prüfung!!!!!
Ausbildung:
2,5 Stunden Theorie
3,5 Stunden praktische Übungen
1 Stunde fahren im Realverkehr
Mindestalter17 Jahre beim Begleiteten Fahren
18 Jahre
Kombination aus Pkw oder leichtem Lkw und Anhänger die in der Kombination mit den zulässigen Gesamtgewichten 3500 kg überschreiten. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers ist auf 3500 kg begrenzt.
keine Theorieausbildung und keine Theorieprüfung
Praxisausbildung:Stadtausbildung
3 Überlandfahrten
1 Autobahnfahrt
1 Nachtfahrt
Praxisprüfung
Geltungsdauer des Führerscheins 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis unbegrenzt
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