Fahrschule Betz GmbH 8 mal im Raum München
Fahrschule Betz GmbH8 mal im Raum München

Führerscheinklassen:

Wir bilden aus in den folgenden Klassen aus:

  • Klasse BF 17: begleitetes Fahren mit 17 Jahren; ein Jahr nur Fahrerlaubnis mit Begleiter ab 30 Jahren 

 

  • Klasse B: Autoführerschein; ab 18 Jahren

 

  • Klasse B96: Pkw mit Anhänger in der Kombination von 3500 bis 4250 Kg

 

  • Klasse BE: Pkw mit Anhänger; bei vorhandenem oder parallel abgelegtem Führerschein der Klasse B; ab 18 Jahren

BF 17 (Autoführerschein)

Begleitendes Fahrer:

 

 

Mindestalter 17 Jahre

 

eingeschlossene Klassen sind L (Traktor) und AM (Mokick). Diese dürfen ohne Begleitperson gefahren werden.

 

Begleiter muss mindestens 30 Jahre alt sein und weniger als 3 Punkte in Flensburg haben.

 

Der Führerschein ist nur in Deutschland und Österreich gültig. Mit erreichen des 18. Geburtstags erhält der Fahrer am Amt den Führerschein Klasse B. Dieser ist dann international gültig.

 

Probezeit beträgt 2 Jahre. Sie verlängert sich bei Auffälligkeit um weitere 2 Jahre.

 

Führerschein für Pkw und leichte Lkw bis 3500 kg. Es dürfen nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer befördert werden. Es dürfen Anhänger bis 750 kg mitgeführt werden. Ebenso Anhänger wenn das zulässige Gesamtgewicht aus Pkw und Anhänger 3500 kg nicht überschreitet.

 

Theorieausbildung: 12 Grundstoffunterrichte (diese finden bei uns von Montag bis Freitag statt. Jeder Schüler erhält einen Plan und kann sich die Theorie selbst zusammenstellen). 2 klassenspezifische Unterrichte.

 

Praxisausbildung: Stadtausbildung

5 Überlandfahrten

4 Autobahnfahrten

3 Nachtfahrten

 

Die Ausbildung kann mit 16 1/2 Jahren begonnen werden. Die Theorieprüfung kann 3 Monate, die praktische Prüfung kann 1 Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden. Die Führerscheinaushändigung erfolgt auf dem Amt am Geburtstag.

Klasse B (Autoführerschein)

 

 

 

Mindestalter 18 Jahre

 

eingeschlossene Klassen sind L (Traktor) und AM (Mokick).

 

Probezeit beträgt 2 Jahre. Sie verlängert sich bei Auffälligkeit um weitere 2 Jahre.

 

Führerschein für Pkw und leichte Lkw bis 3500 kg. Es dürfen nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer befördert werden. Es dürfen Anhänger bis 750 kg mitgeführt werden. Ebenso Anhänger wenn das zulässige Gesamtgewicht aus Pkw und Anhänger 3500 kg nicht überschreitet.

 

Theorieausbildung: 12 Grundstoffunterrichte (diese finden bei uns von Montag bis Freitag statt. Jeder Schüler erhält einen Plan und kann sich die Theorie selbst zusammenstellen). 2 klassenspezifische Unterrichte.

 

Praxisausbildung:Stadtausbildung

5 Überlandfahrten

4 Autobahnfahrten

3 Nachtfahrten

 

Die Ausbildung kann mit 17 1/2 Jahren begonnen werden. Die Theorieprüfungkann 3 Monate, die praktische Prüfung kann 1 Monat vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden. Die Führerscheinaushändigung erfolgt auf dem Amt am Geburtstag.

 

Gültigkeitsdauer des Führerscheins 15 Jahre

 

Gültigkeit der Fahrerlaubnis unbefristet

Klasse B96 (mittelschwere Anhänger)

Mindestalter: 17 Jahre beim Begleiteten Fahren,

18 Jahre 

 

Kombinationen aus Pkw oder leichte Lkw und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von zusammen nicht mehr als 4250 kg.

 

 

Nur theoretische und praktische Ausbildung ohne Prüfung!!!!!

 

Ausbildung:

2,5 Stunden Theorie

3,5 Stunden praktische Übungen

1 Stunde fahren im Realverkehr

Klasse BE (Anhänger)

Mindestalter17 Jahre beim Begleiteten Fahren

18 Jahre

 

Kombination aus Pkw oder leichtem Lkw und Anhänger die in der Kombination mit den zulässigen Gesamtgewichten 3500 kg überschreiten. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers ist auf 3500 kg begrenzt.

 

keine Theorieausbildung und keine Theorieprüfung

 

Praxisausbildung:Stadtausbildung

3 Überlandfahrten

1 Autobahnfahrt

1 Nachtfahrt

 

Praxisprüfung

 

Geltungsdauer des Führerscheins 15 Jahre

 

Geltungsdauer der Fahrerlaubnis unbegrenzt

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