Fahrschule Betz GmbH 8 mal im Raum München
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Busführerscheine:

Hier bieten wir folgende Klassen an:

  • D große Busse 
  • DE Anhängerklasse für die Klasse D

 

  • Für all diese Klassen bieten wir Crashkurse an. Die Ausbildungszeit beträgt ab 2 Wochen. 
  • Wir schulen auf eigenen Bussen und Anhängern dadurch flexible Stundenplanung
  • Ausbildung mittels Bildungsgutschein
  • Schulung mit modernster Technik
  • Ausbildungszeit Praxis ab 8 Tage
  • Ausbildungszeit Theorie ab 10 Tage
  • mehrere Bus-Fahrlehrer, wenn  Probleme entstehen würden
  • Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz BKrFQG

Klasse D (Busführerschein)

"große Busse" die zur Personenbeförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt sind. Ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg darf mitgeführt werden. Der Gelenklinienbus ist ein Fahrzeug der Klasse D!

 

Mindestalter:24 Jahre

23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation

21 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation (große IHK-Prüfung)

21 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation , dann aufLinienverkehr bis 50 Km Linienlänge beschränkt.

20 Jahre während der Ausbildung zum Berufskraftfahrer oderFachkraft im Fahrbetrieb

18 Jahre während der Ausbildung zum Berufskraftfahrer oderFachkraft im Fahrbetrieb, dann auf Linienverkehr bis 50 KmLinienlänge beschränkt.

 

Für die gewerbliche Tätigkeit benötigt man eine Grundqualifikation!

Klasse DE (Busanhängerführerschein)

"große Busse mit Anhänger"; Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

 

Mindestalter wie Klasse D

 

Vorbesitz Klasse D

 

Geltungsdauer des Führerscheins 5 Jahre

 

Geltungsdauer der Fahrerlaubnis 5 Jahre

 

Ausbildung:

keine Theorie

 

Praxis:

4 Stunden Grundausbildung

3 Überlandfahrten

1 Autobahnfahrt

1 Nachtfahrt

Klasse D1 (kleiner Bus)

"kleine Busse": Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung von mehr als 8 aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut und nicht länger als 8 Meter sind.

 

Mindestalter:

21 Jahre

18 Jahre während der Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb.

 

Vorbesitz Klasse B erforderlich

Geltungsdauer des Führerscheins 5 Jahre

Geltungsdauer der Fahrerlaubnis 5 Jahre

 

Für die gewerbliche Tätigkeit benötigt man eine Grundqualifikation

Klasse D1E (kleiner Bus mit Anhänger)

Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D1 (Kleinbus) und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Auf dem Anhänger dürfen keine Personen befördert werden.

 

Mindestalter siehe Klasse D1

 

Geltungsdauer des Führerscheins 5 Jahre

 

Geltungsdauer der Fahrerlaubnis 5 Jahre

 

Ausbildung:

keine Theorie

Praxis:

4 Stunden Grundausbildung

3 Überlandfahrten

1 Autobahnfahrt

1 Nachtfahrt

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Verwaltung:

Rheinstraße 30

80803 München 

 

Tel. 089-3681880

Fax 089-36818820

 

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