Hier bieten wir folgende Klassen an:
"große Busse" die zur Personenbeförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt sind. Ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg darf mitgeführt werden. Der Gelenklinienbus ist ein Fahrzeug der Klasse D!
Mindestalter:24 Jahre
23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation
21 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation (große IHK-Prüfung)
21 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation , dann aufLinienverkehr bis 50 Km Linienlänge beschränkt.
20 Jahre während der Ausbildung zum Berufskraftfahrer oderFachkraft im Fahrbetrieb
18 Jahre während der Ausbildung zum Berufskraftfahrer oderFachkraft im Fahrbetrieb, dann auf Linienverkehr bis 50 KmLinienlänge beschränkt.
Für die gewerbliche Tätigkeit benötigt man eine Grundqualifikation!
"große Busse mit Anhänger"; Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Mindestalter wie Klasse D
Vorbesitz Klasse D
Geltungsdauer des Führerscheins 5 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis 5 Jahre
Ausbildung:
keine Theorie
Praxis:
4 Stunden Grundausbildung
3 Überlandfahrten
1 Autobahnfahrt
1 Nachtfahrt
"kleine Busse": Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung von mehr als 8 aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut und nicht länger als 8 Meter sind.
Mindestalter:
21 Jahre
18 Jahre während der Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb.
Vorbesitz Klasse B erforderlich
Geltungsdauer des Führerscheins 5 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis 5 Jahre
Für die gewerbliche Tätigkeit benötigt man eine Grundqualifikation
Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D1 (Kleinbus) und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Auf dem Anhänger dürfen keine Personen befördert werden.
Mindestalter siehe Klasse D1
Geltungsdauer des Führerscheins 5 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis 5 Jahre
Ausbildung:
keine Theorie
Praxis:
4 Stunden Grundausbildung
3 Überlandfahrten
1 Autobahnfahrt
1 Nachtfahrt
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