Jeder Taxi-, Mietwagen und Omnibusunternehmer, der gewerbsmäßig Personenbeförderung mit Kraftomnibus oder Kleinbussen, oder wer als Unternehmer/in Personenbeförderungen mit einem Taxi oder einem Mietwagen durchführen will, muss die subjektiven Berufszugangsverordnung erfüllen.
Diese Voraussetzungen sind in der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) vom 15. Juni 2000 (BGBI.I S. 851) festgeschrieben. Dem § 3 PBZugV entsprechend, müssen Sie vor der Erteilung der jeweilig beantragten Konzession unter anderem Ihre fachliche Befähigung zur Führung eines derartigen Unternehmens nachweisen.
Bei den meisten zukünftigen Unternehmern ist die fachliche Eignung aber nur über eine Prüfung bei der zuständigen IHK zu erbringen, welche ohne fachliche und intensive Vorbereitung nur selten bestanden wird.
Wir bieten Ihnen im Rahmen der Vorbereitung auf diese Prüfung getrennt nach den angestrebten Konzessionen für das Omnibus- und Taxi-/ Mietwagengewerbe 14-tägige Voolzeitvorbereitungskurse für diese Prüfung an.
Dieser Lehrgang hat einen kaufmännischen und einen fachlichen Teil. In der Prüfung wird sowohl Personenbeförderungsrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Tarifrecht als auch kaufmännisches Rechnen, Buchführung und Fahrzeugkostenrechnung verlangt.
Bei uns kann man den Lehrgang mit und ohne intensive Buchführung buchen. Nur eine gute Vorbereitung ebnet den Weg in eine geplante Selbstständigkeit!
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