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Fahrschule Betz

Grundqualifikation nach BKrFQG

Ab dem 10.09.2008 wird eine EU-Richtlinie in nationales Recht (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz BKrFQG) umgesetzt. Dies bedeutet, dass derjenige, der einen Führerschein (über 3,5 to) ab Klasse C1 und D1 (kleiner Lkw oder Bus) ablegt, den Führerschein nicht gewerblich verwenden darf. Wer gewerblich tätig werden will als Fahrer, benötigt eine zusätzliche Prüfung vor der IHK.

Hier gibt es 3 Möglichkeiten:

1. Ausbildung und Prüfung

Sie gehen bei uns auf den Kurs Grundqualifikation. Dieser umfaßt 140 Zeitstunden oder 35 Stunden (bei Umsteigern von Lkw auf Bus oder umgekehrt). Danach legen sie eine Püfung bei der IHK ab. Diese ist schriftlich in deutsch. Fremdsprachen sind nicht zugelassen. Die Prüfungszeit ist 90 Minuten (45 bei Umsteigern). Die Grundqualifikation ist dann für 5 Jahre gültig. Danach muss der Kraftfahrer wieder Weiterbildungen (5 Module a 7 Stunden) besuchen. Diese gelten dann für wieder 5 Jahre. Die Weiterbildungen müssen dann alle 5 Jahre wiederholt werden.

Kosten:

  • Grundqualifikation 140 Stunden mit Prüfung 2499 €
  • Grundqualifikation 35 Stunden mit Prüfung 625 €

2. Nur Prüfung

Sollten Sie den zeitlichen Aufwand von 140 Stunden nicht machen können, da Sie arbeiten, bieten wir eine Vorbereitung auf die Prüfung an. Hier findet eine Einweisung in die Prüfung statt. Wir zeigen Ihnen den Ablauf der Theorieprüfung und der praktischen Prüfung. Die Prüfung dauert insgesamt 7 Zeitstunden (Theorie und Praxis).

Kosten:

  • Vorbereitung inkl. IHK-Gebühr 1860 €

3. Berufsausbildung Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF)

Hier machen Sie eine dreijährige Lehre. Sie erhalten den Abschluß Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb.

Ausbildungsbetriebe sind:

  • Autobus Oberbayern
  • Dachser München Zamilapark
  • Rohprog

4. Ausnahmen vom Gesetz:

Handwerker, die den Führerschein ausschließlich zur Beförderung des Materials zur Arbeitsstelle benötigen. Ein Beispiel ist der Gerüstbauer. Er hat den Lkw in der Früh mit dem Gerüst beladen und fährt zur Arbeitsstelle. Hier baut er das Gerüst auf und fährt anschließend heim. Somit ist die Haupttätigkeit der Gerüstbau und nicht die Fahrtätigkeit. Genauere Erläuterungen kann ihnen die Regierung von Oberbayern geben.

Wir helfen Ihnen hier gerne weiter unter 089-3681880!