Fahrschule Betz GmbH 8 mal im Raum München
Fahrschule Betz GmbH8 mal im Raum München

Klasse A

Mindestalter 24 Jahre

20 Jahre nach mindestens 2 jährigem Vorbesitz der Klasse A2

21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A

 

beinhaltet Klassen A2, A1, AM

 

Geltungsdauer des Führerscheins 15 Jahre

 

Geltungsdauer der Fahrerlaubnis unbefristet

 

bei Aufstieg von der Klasse A2 (mindestens 2 Jahre Besitz) auf A ist nur eine praktische Prüfung erforderlich

 

Theorieausbildung 12 Grundstoffunterrichte (6 bei Vorbesitz eines anderen Führerscheins) und 4 klassenspezifische Unterrichte.

 

Praxisausbildung:Stadtausbildung

5 Überlandfahrten

4 Autobahnfahrten

3 Nachtfahrten

 

bei Vorbesitz A2 weniger als 2 Jahre

Stadtausbildung

3 Überlandfahrten

2 Autobahnfahrten

1 Nachtfahrt

Klasse A 2

 

 

 

Mindestalter 18 Jahre

 

 

 

 

 

 

 

 

mittelschwere Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 qcm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 Km/h.

Leistung maximal 35 Kw

Verhältnis Leistung zu Leermasse maximal 0,2 Kw/kg

 

beinhaltet Klasse A1 und AM

 

Geltungsdauer des Führerscheins 15 Jahre

 

Geltungsdauer der Fahrerlaubnis unbefristet

 

Theorieausbildung 12 Grundstoffunterricht (6 bei Vorbesitz er Fahrerlaubnis) und 4 klassenspezifische Unterrichte. Theorieunterricht entfällt bei Aufstieg von A1 wenn man ihn mehr als 2 Jahre besitzt.

 

Praxisausbildung Ersterwerb und Erweiterung

Stadtausbildung

5 Überlandfahrten

4 Autobahnfahrten

3 Nachtfahrten

 

bei Aufstieg von A1 auf A2 weniger als 2 Jahre

Stadtausbildung

3 Überlandfahrten

2 Autobahnfahrten

1 Nachtfahrt

 

bei Aufstieg von A1 auf A2 mehr als 2 Jahre:

nur Praxisprüfung

Klasse A1

 

 

 

Mindestalter 16 Jahre

 

 

 

 

 

 

 

 

1) Leichtkrafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 qcm

Nennleistung nicht mehr als 11 Kw

Verhältnis Leistung zu Leermasse maximal 0,1 Kw/kg

 

2) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 50 qcm

bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 45 Km/h

Leistung bis 15 Kw

 

beinhaltet Klasse AM

 

Geltungsdauer des Führerscheins 15 Jahre

 

Geltungsdauer der Fahrerlaubnis unbefristet

 

Theorieausbildung 12 Grundstoffunterrichte und 4 klassenspezifische Unterricht

 

PraxisausbildungStadtausbildung

5 Überlandfahrten

4 Autobahnfahrten

3 Nachtfahrten

Klasse AM

 

 

 

Mindestalter 16 Jahre

 

 

 

 

 


 

1) Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Moped, Mokick)

bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 Km/h

Verbrennungsmotor mit Hubraum maximal 50 qcm

Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 Kw

 

2) Dreirädrige Kleinkrafträder

bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 Km/h

Fremdzündungsmotor Hubraum maximal 50 qcm

andere Verbrennungsmotoren Nutzleistung maximal 4 Kw

Elektromotoren Nenndauerleistung maximal 4 KW

 

3) Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 Km/h

Fremdzündungsmotor Hubraum maximal 50 qcm

andere Verbrennungsmotoren Nennleistung maximal 4 Kw

Elektromotor Nenndauerleistung maximal 4 Kw

Leermasse (ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg

 

Geltungsdauer des Führerscheins 15 Jahre

 

Geltungsdauer der Fahrerlaubnis unbegrenzt.

 

Theorieausbildung: 12 Grundstoffunterrichte und 2 klassenspezifische Unterrichte

 

Praxisausbildung nur Stadt

 

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