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Fahrschule Betz

Klasse A

  • Mindestalter 24 Jahre
  • 20 Jahre nach mindestens 2 jährigem Vorbesitz der Klasse A2
  • 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
  • beinhaltet Klassen A2, A1, AM
  • Geltungsdauer des Führerscheins 15 Jahre
  • Geltungsdauer der Fahrerlaubnis unbefristet
  • bei Aufstieg von der Klasse A2 (mindestens 2 Jahre Besitz) auf A ist nur eine praktische Prüfung erforderlich

Theorieausbildung:

  • 12 Grundstoffunterrichte (6 bei Vorbesitz eines anderen Führerscheins)
  • 4 klassenspezifische Unterrichte

Praxisausbildung:

  • Stadtausbildung
  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten

bei Vorbesitz A2 weniger als 2 Jahre:

  • Stadtausbildung
  • 3 Überlandfahrten
  • 2 Autobahnfahrten
  • 1 Nachtfahrt

Klasse A2

  • Mindestalter 18 Jahre
  • mittelschwere Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 qcm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 Km/h
  • Leistung maximal 35 Kw
  • Verhältnis Leistung zu Leermasse maximal 0,2 Kw/kg
  • beinhaltet Klasse A1 und AM
  • Geltungsdauer des Führerscheins 15 Jahre
  • Geltungsdauer der Fahrerlaubnis unbefristet

Theorieausbildung:

  • 12 Grundstoffunterricht (6 bei Vorbesitz er Fahrerlaubnis)
  • 4 klassenspezifische Unterrichte.
  • Theorieunterricht entfällt bei Aufstieg von A1 wenn man ihn mehr als 2 Jahre besitzt.

Praxisausbildung Ersterwerb und Erweiterung:

  • Stadtausbildung
  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten

bei Aufstieg von A1 auf A2 weniger als 2 Jahre:

  • Stadtausbildung
  • 3 Überlandfahrten
  • 2 Autobahnfahrten
  • 1 Nachtfahrt

bei Aufstieg von A1 auf A2 mehr als 2 Jahre:

  • nur Praxisprüfung

Klasse A1

  • Mindestalter 16 Jahre
  • 1) Leichtkrafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 qcm
  • Nennleistung nicht mehr als 11 Kw
  • Verhältnis Leistung zu Leermasse maximal 0,1 Kw/kg
  • 2) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 50 qcm
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 45 Km/h
  • Leistung bis 15 Kw
  • beinhaltet Klasse AM

Gültigkeit:

  • Geltungsdauer des Führerscheins 15 Jahre
  • Geltungsdauer der Fahrerlaubnis unbefristet

Theorieausbildung:

  • 12 Grundstoffunterrichte und 4 klassenspezifische Unterricht
  • PraxisausbildungStadtausbildung
  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten

Klasse AM

  • Mindestalter 16 Jahre
  • 1) Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Moped, Mokick)
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 Km/h
  • Verbrennungsmotor mit Hubraum maximal 50 qcm
  • Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 Kw
  • 2) Dreirädrige Kleinkrafträder
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 Km/h
  • Fremdzündungsmotor Hubraum maximal 50 qcm
  • andere Verbrennungsmotoren Nutzleistung maximal 4 Kw
  • Elektromotoren Nenndauerleistung maximal 4 KW
  • 3) Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 Km/h
  • Fremdzündungsmotor Hubraum maximal 50 qcm
  • andere Verbrennungsmotoren Nennleistung maximal 4 Kw
  • Elektromotor Nenndauerleistung maximal 4 Kw
  • Leermasse (ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg

Gültigkeit:

  • Geltungsdauer des Führerscheins 15 Jahre
  • Geltungsdauer der Fahrerlaubnis unbegrenzt

Theorieausbildung:

  • 12 Grundstoffunterrichte
  • 2 klassenspezifische Unterrichte

Praxisausbildung:

  • nur Stadt