Mindestalter 24 Jahre
20 Jahre nach mindestens 2 jährigem Vorbesitz der Klasse A2
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
beinhaltet Klassen A2, A1, AM
Geltungsdauer des Führerscheins 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis unbefristet
bei Aufstieg von der Klasse A2 (mindestens 2 Jahre Besitz) auf A ist nur eine praktische Prüfung erforderlich
Theorieausbildung 12 Grundstoffunterrichte (6 bei Vorbesitz eines anderen Führerscheins) und 4 klassenspezifische Unterrichte.
Praxisausbildung:Stadtausbildung
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
bei Vorbesitz A2 weniger als 2 Jahre
Stadtausbildung
3 Überlandfahrten
2 Autobahnfahrten
1 Nachtfahrt
Mindestalter 18 Jahre
mittelschwere Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 qcm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 Km/h.
Leistung maximal 35 Kw
Verhältnis Leistung zu Leermasse maximal 0,2 Kw/kg
beinhaltet Klasse A1 und AM
Geltungsdauer des Führerscheins 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis unbefristet
Theorieausbildung 12 Grundstoffunterricht (6 bei Vorbesitz er Fahrerlaubnis) und 4 klassenspezifische Unterrichte. Theorieunterricht entfällt bei Aufstieg von A1 wenn man ihn mehr als 2 Jahre besitzt.
Praxisausbildung Ersterwerb und Erweiterung
Stadtausbildung
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
bei Aufstieg von A1 auf A2 weniger als 2 Jahre
Stadtausbildung
3 Überlandfahrten
2 Autobahnfahrten
1 Nachtfahrt
bei Aufstieg von A1 auf A2 mehr als 2 Jahre:
nur Praxisprüfung
Mindestalter 16 Jahre
1) Leichtkrafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 qcm
Nennleistung nicht mehr als 11 Kw
Verhältnis Leistung zu Leermasse maximal 0,1 Kw/kg
2) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 50 qcm
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 45 Km/h
Leistung bis 15 Kw
beinhaltet Klasse AM
Geltungsdauer des Führerscheins 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis unbefristet
Theorieausbildung 12 Grundstoffunterrichte und 4 klassenspezifische Unterricht
PraxisausbildungStadtausbildung
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
Mindestalter 16 Jahre
1) Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Moped, Mokick)
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 Km/h
Verbrennungsmotor mit Hubraum maximal 50 qcm
Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 Kw
2) Dreirädrige Kleinkrafträder
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 Km/h
Fremdzündungsmotor Hubraum maximal 50 qcm
andere Verbrennungsmotoren Nutzleistung maximal 4 Kw
Elektromotoren Nenndauerleistung maximal 4 KW
3) Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 Km/h
Fremdzündungsmotor Hubraum maximal 50 qcm
andere Verbrennungsmotoren Nennleistung maximal 4 Kw
Elektromotor Nenndauerleistung maximal 4 Kw
Leermasse (ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg
Geltungsdauer des Führerscheins 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis unbegrenzt.
Theorieausbildung: 12 Grundstoffunterrichte und 2 klassenspezifische Unterrichte
Praxisausbildung nur Stadt
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